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   SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17 WA   

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SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17 WA (https://dejure.org/2018,54870)
SG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2018 - S 33 R 489/17 WA (https://dejure.org/2018,54870)
SG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2018 - S 33 R 489/17 WA (https://dejure.org/2018,54870)
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  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Eine solche Situation ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände aber nicht hinnehmbar (BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R).

    Es liegt im Interesse der Beteiligten, der Versicherten und der Versicherungsträger, die Frage der Versicherungspflicht bzw. fehlender Versicherungspflicht wegen Selbständigkeit schon zu Beginn der Tätigkeit zu klären, weil diese nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten des Sozialleistungsträgers und die Leistungsansprüche des Betroffenen von entscheidender Bedeutung sein kann (BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R).

    Nur im Gesellschaftsvertrag selbst vereinbarte Minderheitenrechte können deshalb für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Gesamtbildes ihrer Tätigkeit verlässlich bedeutsam sein, soweit daraus eine Selbstständigkeit hergeleitet werden soll (BSG, Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Das dem Beigeladenen außerhalb des Gesellschaftervertrages nur schuldrechtlich eingeräumte Recht, das zumindest aus wichtigem Grund kündbar ist (vgl. BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R), ist nicht geeignet, bei einem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer den sozialversicherungsrechtlichen Status als nicht versicherungspflichtiger Selbständiger zu begründen.

    Denn im Rahmen der nach § 7 SGB IV zu treffenden Abwägungsentscheidung sind die sozialversicherungsrechtlichen Belange und Grundsätze vorherrschend (vgl. BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R).

    Gerade dieses Postulat der Vorhersehbarkeit ist es, das das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und von Wertungen des - an ganz anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Gesellschaftsrechts unterscheidet (vgl. dazu ausführlich BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Dies hat das BSG kürzlich mit Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R nochmals bestätigt.

    Die für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit notwendige Rechtsmacht, die den Gesellschafter-Geschäftsführer in die Lage versetzt, die Geschicke der Gesellschaft bestimmen oder zumindest ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern zu können, muss jedoch gesellschaftsrechtlich eingeräumt sein (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG, Urt. v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R).

    Allerdings schließt ein rechtlich maßgeblicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft auf Grund der Gesellschafterstellung ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit verhindern könnte (BSG, Urt. v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Eine vermeintliche "faktische Machtposition" rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme von Selbstständigkeit (BSG Urt.v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Dass die Ausübung dieser der Klägerin zukommenden Rechte nicht erfolgt ist, ändert an der in letzter Konsequenz fehlenden Rechtsmacht des Beigeladenen zu 1., solche Maßnahmen abzuwenden, nichts (vgl. BSG, Urt. v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten" - und nichts anderes ist der Beigeladene zu 1. nach Auffassung der Kammer, der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nämlich nicht schon zu einem Selbstständigen (vgl. BSG, Urt. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Die Rechtsmacht verbleibt bei der Gesellschafterversammlung der , nicht bei dem Beigeladenen zu 1. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R zeigt für die Kammer überzeugend und nachvollziehbar auf, dass eine partielle Sperrminorität gerade nicht ausreichend ist, sondern nur eine umfassende Sperrminorität entscheidungserheblich sein kann.
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Hamburg, 15.08.2018 - S 33 R 489/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes setzt eine Beschäftigung voraus, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (exemplarisch BSG, Urt. v. 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 1 KR 281/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 70/82

    GmbH-Beteiligung - Geschäftsführender Komplementär - Abhängige Beschäftigung

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 76/94

    Arbeitslosenversicherung - Beitragsrecht - Leistungsrecht

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